§1 Lieferung
§1.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
§1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
§1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
§2.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Händlers.
§2.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
§2.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften oder reparierten Sache.
§3 Eigentumsvorbehalt
§3.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
§3.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
§3.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
§3.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, soweit den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
§4 Schadenersatz
§4.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne , dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§4.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
§4.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
§4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in 1 Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
§5 Gewährleistung, Herstellergarantie, Haftung
§5.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, so kann der Kunde zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Händler kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustands, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Händler wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
§5.2 Ist der Händler zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder nicht bereit, oder wird diese aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus verzögert oder schlägt in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei Rücktritt sind Händler und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten.
§5.3 Bei gebrauchten Gegenständen gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten. Für Reparaturen 6 Monate .
§5.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Gerätes zu gestatten. Sofern der Kunde uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistungspflicht befreit.
§5.5 Bei Neugeräten werden potentielle Ansprüche gegenüber den Produktherstellern gemäss deren Garantieerklärungen die den Produkten beigefügt sind geltend gemacht.
§5.6 Weitergehende Ansprüche des Käufers sind, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, soweit nachstehend nicht anderweitig geregelt. Insbesondere haftet der Händler nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Weiterhin ist die Haftung ausgeschlossen für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung greift nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 280, 281 BGB geltend macht. Sofern elektronikandi fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§5.7 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden. Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Mängel, die durch ungünstige Empfangsbedingungen, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe, defekte Datenträger oder unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln, defekte die durch elekrtische oder mechanische Überbelastung entstanden sind.
§5.8 Der Händler haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§6 Reparaturen
§6.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
§6.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
§6.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Auftrags oder 1 Woche nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so geht die nicht abgeholte Ware in Eigentum des Händlers über und kann verschrottet beziehungsweise veräussert werden um damit angefallene Kosten zu decken. Eventuelle Restkosten können in Rechnung gestellt werden. Der Händler haftet danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§6.4 Aufträge gelten als abgeschlossen ist der Reparaturautrag bzw Kostenvoranschlag ausgeführt oder der Reparaturauftrag nicht durchführbar.
§6.5 Der Kunde muss vom Händler nicht über den Reparaturstatus informiert, zur Abholung angemahnt, beziehungsweise auf Ablauf von Fristen hingewiesen werden.
§6.6 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
§6.7 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
§7 Gerichtsstand
§7.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.
§7.2 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
§8 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirk- samkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.
Stand 20.12.2015